Wer kann digitale KYC-Fragebögen ausfüllen?

In unserem digitalen Fragebogen bitten wir Sie um Angaben zum Geschäftsführer und/oder Zeichnungsberechtigten Ihres Unternehmens, sowie zu den wirtschaftlich berechtigten Personen. Der Fragebogen muss von diesen Personen nicht selbst ausgefüllt werden. Wenn Sie befugt sind, Ihr Unternehmen rechtsgültig zu vertreten, können Sie diesen Fragebogen in deren Namen ausfüllen.

Beachten Sie bitte, dass der Fragebogen mit der Identifikation der Person endet, die den Vertrag unterzeichnen wird. Sie können dies nicht im Namen dieser Person tun. Jedoch können Sie den Link für diesen letzten Schritt an die betreffende Person weiterleiten, damit diese die Identifizierung vornehmen kann.

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